Geschäftsführer - Privatvermögen schützen  

 

Geschäftsführer/Vorstände haften für ihre betrieblichen Entscheidungen und die ihrer Kollegen (gesamtschuldnerisch) mit ihrem kompletten Privatvermögen.  

 

Die Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter, die sogenannte

D&O - Versicherung

ist in Deutschland noch nicht lange etabliert. Erstmals 1986 wurde sie hierzulande angeboten.

 

Versicherte Personen sind

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts-, Stiftungs- oder Verwaltungsräte, Beiräte, und ggf. auch Prokuristen.   

 

Versicherungsnehmer

sind in der Regel die Firmen, Verbände, Vereine und Stiftungen, in denen die versicherten Personen beschäftigt sind.

 

Versicherungsschutz

wird gewährt für den Fall, dass eine oder mehrere versicherte Personen wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche in Anspruch genommen werden.  

Die Ansprüche können sowohl Außenansprüche (Dritte gegen die versicherte Person) als auch Innenansprüche (Unternehmen gegen die versicherte Person) sein.  

 

IBC - Pagenstedt & Partner

berät Sie umfassend über dieses brisanten Thema. Weiterhin sind wir im Schaden auf der Seite unserer Mandanten, um die gerade im Schadenfall so wichtige Unterstützung zu leisten.

 

Einige Beispiele für mögliche Schadenursachen
  
  Innenhaftung: 
 
  • Mangelhafte Überwachung von Mitarbeitern
  • Unwirksame Kündigung von Mitarbeitern
  • Werbeunterlagen  verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht
  • Nicht Ausnutzung von Fördermitteln
  • Mangelnde Bonitätsprüfung von Kunden
  • Fehler in Vertragsgestaltungen
  • Unzureichende Projektplanung  
  • Fristversäumnisse

  Außenhaftung  

  • Nichtabführung von Steuern und Sozialabgaben
  • Kündigungen von Finanzierungen durch Banken oder anderen Gläubigern
  • Verlust durch Zahlungsausfall aufgrund von Insolvenz eines belieferten Kunden
  • Verspäteter Insolvenzantrag
   
Einige wichtige Leistungsmerkmale:

Weltweit Schutz für alle Niederlassungen bzw. Tochtergesellschaften, wenn die Gesellschaft (Versicherungsnehmer) mit mehr als 50% des Kapitals beteiligt ist.

Rückwärtsdeckung, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf vor Vertragsbeginn begangene Pflichtverletzungen, sofern diese noch nicht bekannt sind.
  
Fortgeltung des Versicherungsschutzes, bis zu 5 Jahre für aus Krankheits- oder Altersgründen ausgeschiedene versicherte Personen
  
Schutz bei bedingtem Vorsatz, Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit
Nur der nachgewiesene "Direkte Vorsatz" ist nicht abgesichert. 
  
Nachmeldung  
Dieser Zeitraum gibt die Frist an, in der Schäden nach Vertragsende gemeldet  werden können, die auf einer Pflichtverletzung vor Ende des Vertrages  resultieren. Hier sollte auf einen möglichst langen Zeitraum geachtet werden, z.B: bei  Kündigung durch den Versicherer 5 Jahre, bei Kündigung durch den  Versicherungsnehmer 3 Jahre ggf. in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer. 

Fremdmandats-Deckung  Nehmen versicherte Personen im Interesse der Versicherungsnehmerin Mandate in  anderen Organisationen (z.B. non profit) wahr, wird unter bestimmten   Voraussetzungen Deckung gewährt.
  
Abwehr- und Entschädigungskosten, sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Freistellung von begründeten Schadenersatzansprüchen, einschließlich der Prüfung der Haftpflichtfragen sind abgesichert.
  
PR-Berater bei Rufschädigung Kommt es anlässlich eines D&O Schadenfalls zu einer Rufschädigung, können  die betroffenen Organmitglieder einen PR-Berater einschalten.
  
Vorbeugende Rechtskosten Übernahme von Kosten bereits bei Anzeige von Umständen
  
Rückforderungsverzicht bei Kosten
Keine Rückforderung vom Versicherer für verausgezahlte  Abwehrkosten auch wenn sich  hinterher herausstellt, dass der Versicherer gar nicht zur Leistung verpflichtet  war.

etc.
Über diese und über weitere Leistungsmerkmale der D&O - Versicherung beraten wir Sie.