Geschäftsführer/Vorstände haften für ihre betrieblichen Entscheidungen und die ihrer Kollegen (gesamtschuldnerisch) mit ihrem kompletten Privatvermögen.
Die Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter, die sogenannte
D&O - Versicherungist in Deutschland noch nicht lange etabliert. Erstmals 1986 wurde sie hierzulande angeboten.
Versicherte Personen sind
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts-, Stiftungs- oder Verwaltungsräte, Beiräte, und ggf. auch Prokuristen.
Versicherungsnehmer
sind in der Regel die Firmen, Verbände, Vereine und Stiftungen, in denen die versicherten Personen beschäftigt sind.
Versicherungsschutz
wird gewährt für den Fall, dass eine oder mehrere versicherte Personen wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche in Anspruch genommen werden.
Die Ansprüche können sowohl Außenansprüche (Dritte gegen die versicherte Person) als auch Innenansprüche (Unternehmen gegen die versicherte Person) sein.
IBC - Pagenstedt & Partner
berät Sie umfassend über dieses brisanten Thema. Weiterhin sind wir im Schaden auf der Seite unserer Mandanten, um die gerade im Schadenfall so wichtige Unterstützung zu leisten.
Einige Beispiele für mögliche Schadenursachen Innenhaftung:
Außenhaftung
Einige wichtige Leistungsmerkmale: Weltweit Schutz für alle Niederlassungen bzw. Tochtergesellschaften, wenn die Gesellschaft (Versicherungsnehmer) mit mehr als 50% des Kapitals beteiligt ist. Rückwärtsdeckung, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf vor Vertragsbeginn begangene Pflichtverletzungen, sofern diese noch nicht bekannt sind. Fortgeltung des Versicherungsschutzes, bis zu 5 Jahre für aus Krankheits- oder Altersgründen ausgeschiedene versicherte Personen. Schutz bei bedingtem Vorsatz, Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit Nur der nachgewiesene "Direkte Vorsatz" ist nicht abgesichert. Nachmeldung Dieser Zeitraum gibt die Frist an, in der Schäden nach Vertragsende gemeldet werden können, die auf einer Pflichtverletzung vor Ende des Vertrages resultieren. Hier sollte auf einen möglichst langen Zeitraum geachtet werden, z.B: bei Kündigung durch den Versicherer 5 Jahre, bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer 3 Jahre ggf. in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer. Fremdmandats-Deckung Nehmen versicherte Personen im Interesse der Versicherungsnehmerin Mandate in anderen Organisationen (z.B. non profit) wahr, wird unter bestimmten Voraussetzungen Deckung gewährt. Abwehr- und Entschädigungskosten, sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Freistellung von begründeten Schadenersatzansprüchen, einschließlich der Prüfung der Haftpflichtfragen sind abgesichert. PR-Berater bei Rufschädigung Kommt es anlässlich eines D&O Schadenfalls zu einer Rufschädigung, können die betroffenen Organmitglieder einen PR-Berater einschalten. Vorbeugende Rechtskosten Übernahme von Kosten bereits bei Anzeige von Umständen Rückforderungsverzicht bei Kosten Keine Rückforderung vom Versicherer für verausgezahlte Abwehrkosten auch wenn sich hinterher herausstellt, dass der Versicherer gar nicht zur Leistung verpflichtet war. etc. Über diese und über weitere Leistungsmerkmale der D&O - Versicherung beraten wir Sie. |