Steuerbefreite Rücklagen für Geschäftsführer  

 

Die Menschen heute haben eine höhere Lebenserwartung als frühere Generationen. Das ist erfreulich, aber sie benötigen auch mehr Geld, um im Alter angemessen leben zu können.

 

Die Finanzierung einer umfassenden, idealerweise aus mehreren Bausteinen bestehenden Altersvorsorge wird daher immer wichtiger.

Deshalb fördert der deutsche Staat mit Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen bestimmte Finanzierungsmöglichkeiten.  

Eine Lösung: Steueroptimiert aus dem Brutto finanzieren.

Sparen Sie privat für die Altesvorsorge, geht das zu Lasten ihres Nettoeinkommens. Sorgen Sie hingegen mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor, können Sie direkt aus dem Brutto finanzieren - vor Steuer und Sozialabgaben.

 

GmbH-Geschäftsführer (GF) und Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) sind lohnsteuerrechtlich Arbeitnehmer. Damit können sie auch wie andere Arbeitnehmer die besonderen steuerlichen Vorteile nutzen. Anders als normale Arbeitnehmer sind GF und GGF in vielen Fällen von der Sozialversicherungspflicht befreit. Die dadurch gesparten Beiträge können Sie gezielt zum Aufbau Ihrer Altersvorsorge einsetzen - idealerweise vor Steuer über die GmbH.

 

Grundsätzlich stehen den GF und dem GGF fünf steuerlich zulässige Wege offen:

 

  1. Direktversicherung
  2. Persionszusage
  3. Pensionskasse
  4. Pensionsfond
  5. Unterstützungskasse

 

Die IBC - Pagenstedt & Partner ist seit Jahren spezialisiert auf die bAV-Beratung. Wir, als unabhängige Gesellschaft, beraten Sie umfänglich zu diesem Themenkomplex mit dem Ziel, die beste Lösung für Sie zu finden.