Sozialversicherungsstatus  

 

Aufgrund einer Gesetzeslücke drohen Millionen Deutsche, obwohl sie regelmäßig in die Sozialkassen einzahlen, im Falle eines Leistungsanspruches leer auszugehen. 

 

Betroffen sind vor allem angestellte Angehörige in Familienunternehmen. Selbst die mitarbeitende Lebensgefährtin eines Unternehmers muss häufig nicht in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung einzahlen, sofern sie die gleiche Privatanschrift hat wie der Unternehmer.

 

Haben Sie schon einmal überprüfen lassen, ob Sie überhaupt Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen?

 

Treuen Glaubens an eine zu erwartende Leistungspflicht der Sozialversicherungsträger werden Monat für Monat Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe entrichtet.  

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes begründet die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Berufsunfähigkeitsrente.

 

Nur ein Statusfeststellungsverfahren  verschafft Rechtssicherheit. Das erfordert jedoch mehr denn je das Wissen und den Rat von Experten/Fachanwälten.

 

IBC-Pagenstedt & Partner berät und begleitet Sie durch diesen Feststellungsprozess. Unser Partner ist Deutschlands einziger, auf das Sozialversicherungsrecht spezialisierter Prozesskosten-Finanzierer mit über 30 Jahren Erfahrung.

Gemeinsam mit deren spezialisierten Rechtsanwälten führen wir das gesamte Verfahren für unsere Mandanten durch und lassen zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge erstatten.  

 

Das Honorar für diese Tätigkeit richtet sich ausschließlich nach dem vorher definierten Erfolg. Es werden keine Mindestgebühren erhoben oder weitere Kosten in Rechnung gestellt.  

 

Anmerkung:

Die Ersparnis im Falle einer festgestellten Sozialversicherungsfreiheit beträgt im Durchschnitt 486 € pro Monat.

Die durchschnittliche Erstattung der zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge liegt bei 68.236 €